Projekt Bafet: Bildung

Bildung – AusbildungForschungEntwicklung - Transfer

Eine Initiative der Bürgerinitiative prosperRegio auf der Basis des Nachhaltigkeitsgesetzes und der Civitatis

 

 

Vorschule                            Kindergrippen, Kindergärten, Vorschulen

Grundschule                       Grundschule, Hauptschule

Mittelschule                         Mittel(Real)schule, Gymnasium

Rechtsgrundlagen

Symposium Bildung

 

Vorschule

          Kinderkrippen, Kindergärten und Vorschulen werden hier begrifflich und institutionell zusammengefasst zur Vorschule.

Der Besuch der Vorschule soll nicht obligatorisch sein, jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf den kostenlosen Besuch während der kompletten Arbeitszeit seiner Erziehungsberechtigten.

         Wir alle entwickeln unsere für das gesamte weitere Leben bestimmende und danach kaum noch zu ändernde Lebensschablone in unseren ersten Lebensjahren. Dabei werden wir geprägt von unseren Genen und unserer Umgebung. Entscheidenden Einfluss dabei hat das soziale Umfeld im Elternhaus. Die Wahrnehmung des Rechts auf den Besuch einer Vorschule ermöglicht es, den Kindern beim Ausgleich jener Defizite zu helfen, die ihnen sonst zu Hause drohen würden. Für die Eltern soll die Vorschule eine Erleichterung bei ihrer Lebensplanung und Tagesarbeit sein.

         Nicht alle Kinder sind immer allen Elternteilen willkommen, manche sind unterschwellig oder faktisch lästig. In Kleinfamilien sozial schwacher oder ungebildeter Eltern, oft besteht zwischen Bildung und sozialer Stellung ein enger Zusammenhang, können Einzelkinder aus wirtschaftlichen und Zeitgründen notgedrungen nur notdürftig versorgt werden. Der Teufelskreis der Generationen beginnt.

         In den Kinderkrippen sollen die Kleinkinder Urvertrauen entwickeln können durch eine stets gegenwärtige und zuwendungsfähige Bezugsperson und im Kreise mehrer Milchgeschwister. Die Krippenmutter soll ihre Kinder bei der Entwicklung des Sprachvermögens und damit des Denkvermögens durch die Bildung von Begriffswelten fördern, sie, unterstützt durch die Beispiele der anderen Kinder, bei den ersten Gehversuchen und Schritten begleiten und sie zu den Grundvollzügen der Körperhygiene erziehen. Die Ganztags-, oder wenn dies der Arbeitsrhythmus der Eltern erfordert, auch die Betreuung während deren Schicht- oder Nachtarbeit stellt sicher für viele Eltern auch eine erhebliche finanzielle und psychische Entlastung dar, da sie sich der vertrauensvollen Betreuung ihrer Kleinen sicher sein können. Die Kinderkrippe zählt damit zur unverzichtbaren Basis für Chancengerechtigkeit.

         Es soll keinen strikten, altersbezogenen Übergang aus der Kinderkrippe zum Kindergarten geben, sondern einen dem individuellen Entwicklungsstand jedes Kindes entsprechenden. Im Kindergarten sollen die Kinder dann im Kreise ihrer Spielgefährten ihre Sozialisierung erfahren. Sie sollen also lernen, sich einzuordnen und zu behaupten, durchzusetzen, anzuführen und unterzuordnen, zu schenken und zu teilen, physische, intellektuelle und mentale Motorik, Schmerz und Trauer, Freude und Lust, und sie sollen jene Tugenden lernen, ohne die ein soziales Gemeinwesen nicht nachhaltig existieren kann: Wahrhaftigkeit, Ordnung, Sauberkeit, Pünktlichkeit, Selbständigkeit, Kritik ertragen und kritisieren, Konflikte feststellen und lösen. Toleranz.

         Die Vorschule, auch sie mit gleitendem, individuellem Übergang soll dann der Persönlichkeitsbildung und –entwicklung dienen: Zuvörderst die Entwicklung der individuellen Kreativität und dadurch die Evaluierung frühkindlicher Begabungen und Schwächen, die Ausbildung des Sprachvermögens auch mit Fremdsprachen und in Dialekten, die Freude am Lernen, an der Aneignung von Wissen und Können entwickeln, dann die praktischen Fertigkeiten wie sich alleine anziehen, die Schuhe binden, die Uhrzeit kennen, sicher im Straßenverkehr bewegen, Fahrrad fahren, abstrakt denken, malen, zeichnen, musizieren, tanzen, kochen, die Grundbegriffe des Lesens, Schreibens und Rechnens, toben, kämpfen, schwimmen, telefonieren, reden, sich darstellen, Theater spielen, Musik hören, Bilder sehen.

          Die Regelschulzeit für durchschnittliche Begabte soll für den Vorschulabschluss bis zum Ende des 5. Lebensjahres dauern. Träger der Vorschule ist die Kommune.

 

Grundschule

          Grundschule und Hauptschule werden hier begrifflich und institutionell zusammengefasst zur Grundschule.

Der Besuch der Grundschule ist obligatorisch. Sie soll eine Ganztagsschule sein, mit kostenloser Schulkleidung und kostenlosem Mittagstisch, mit Hausaufgabenstunden, Freizeit und Schlafeinrichtungen, wenn dies die Arbeitszeiten der Eltern erforderlich machen.

          Die Grundstufe unterrichtet in vier Leistungsklassen für Lernschwache, durchschnittlich Begabte, Hochbegabte und Spitzenbegabte in den Fächern Lesen, Schreiben, Rechnen und Kreativität. Der Unterricht erfolgt im Blockunterricht, also nicht mit stundenweise wechselnden Fächern sondern im wochen- oder monatsweisen Unterricht in einem einzigen der Fächer Lesen, Schreiben und Rechnen. Am Ende dieser Fächer stehen für jede Leistungsklasse die einheitlichen, gleichen Prüfungen.

          Es soll nicht mehr so sein, dass in der zur Verfügung stehenden und womöglich immer weiter ausgedehnten Unterrichtszeit möglichst alle wünschenswerten Fächer gelehrt werden, sondern nur die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die tatsächlich für’s Leben sind. Lesen können heißt dabei dann, auch anspruchsvolle Texte, dem Niveau der Kinder angepasst, problemlos lesen, vorlesen, verstehen und nacherzählen können und das Lesen als Werkzeug begreifen, um die schon in der Vorschule erworbene Lust am Lernen selber exekutieren zu können und sich auf diese Weise eigenes Wissen nach den eigenen Eignungen und Neigungen aneignen zu können. Schreiben bedeutet dabei dann, handschriftlich und auf dem Rechner im Zehn-Finger-System eigene Gedanken zu formulieren, Texte zu verfassen und Meinungen zu formulieren. Und Rechnen lernen bedeutet dabei, nur das an Mathematik zu lernen, was üblicherweise Alle im späteren Leben brauchen, also das Große Ein-Mal-Eins, addieren, subtrahieren, dividieren, Bruchrechnung, Dreisatz, Prozentrechung, Zinsen. Weniges, aber alltäglich Notwendiges sicher zu beherrschen ist dabei wichtiger als vieles in der Schule gehabt zu haben und zu vergessen. Auch Kreativität soll Leistungsfach sein, aber nach Wahl der Schülerinnen und Schüler: Sport, Musik, Malerei, Bildhauerei, Theater, Literatur.

          Die Hauptstufe, sonst analog zur Grundstufe, unterrichtet in den Leistungsfächern Wirtschaft, Politik, Weltkunde und Ethik.

          Das Fach Wirtschaft lehrt den ökonomischen Grundsatz, dass alle Existenz nur aus erfolgreichem unternehmerischem Handeln, nur durch die unternehmerischen Profite gesichert werden kann, dass nur aus diesen Profiten die Unternehmerlöhne und die Löhne und Gehälter der Angestellten gezahlt werden können dass und nur über die aus diesen Profiten gezahlten Steuern die Gemeinschaft der Bürger ihre Aufgaben in Staat und Gesellschaft finanziert. Unterrichtsthemen sind auch die Globalisierung und ihre negativen und positiven Folgen für die Weltwirtschaft, die Bedrohung der Weltwirtschaft durch Spekulation, die ungleiche Verteilung von Arm und Reich, die Gefährdung des Bestands der Welt durch Dummheit und Gier und die Notwendigkeit nachhaltigen Wirtschaftens und damit die existentielle Notwendigkeit nachhaltiger, profitabler und würdiger Arbeitsplätze für Alle in mittelständischen Unternehmen mit Sitz und Willensbildung vor Ort in den Kommunen. Abschluss dieses Fachs bildet ein Generalissimum für die Berufswahl mit den sozialen Rollen und Zukunftsaussichten der Berufe und den erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten und Ausbildungsgängen dafür.

          Im Fach Politik lernen die Schülerinnen und Schüler Theorie und Praxis der Demokratie, der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive, Investigative, Judikative und Imperative und ihre vielfache Gefährdung und Auflösung, die Rolle der politischen Parteien und Interessengruppen, die vielfältigen Einflussnahmen von Verbänden und Kirchen, eine Übersicht über die bestehenden Rechtsnormen und die hinter den Gesetzen stehenden Interessen, Macht und Ohnmacht der Bürger als Souveräne und die Möglichkeiten und Unmöglichkeiten zur demokratischen Mitwirkung.

          Das Fach Weltkunde vereint Geschichte und Erdkunde, es gibt eine Übersicht über die historische Entwicklung und erklärt den Einfluss privater Familien und von Privatpersonen und Ideologien auf die Bildung der Nationalstaaten, es stellt die vergangenen und gegenwärtigen Machtkonzentrationen dar und lehrt die Wege und Möglichkeiten zur zukünftigen permanenten eigenen Orientierung und Meinungsbildung.

          Das Fach Ethik schließlich schließt den im Kindergarten als Persönlichkeitsbildung begonnen Kreis mit den sozialen Grundlagen für die Gesellschaft und Menschheit mit Toleranz in Glauben und Politik, Verantwortung durch Nachhaltigkeit, Ächtung politischer und wirtschaftlicher Ausbeutung durch Macht und die persönliche Verantwortung jedes Einzelnen durch Ehrlichkeit, Eid, Caritas auch als ökonomische Nächstenliebe, Ächtung von Krieg, Mord und Folter unter welcher Fahne und Ideologie auch immer, ausgenommen der Selbstverteidigung gegenüber Intoleranten.

          Die Grundschule schließen die Schülerinnen und Schüler mit einer Persönlichkeits- und Allgemeinbildung ab, die sie die Grundlagen ihrer Gesellschaft wenigstens ansatzweise verstehen lässt und die es ihnen ermöglicht, sich alleine weiter darin orientieren zu können. Der Hauptschulabschluss befähigt sie zum Erlernen eines Anlern- oder Lehrberufs und er ermöglicht den Hoch- und Spitzenbegabten den Besuch der Mittelschule.

          Die Regelschulzeit für durchschnittliche Begabte soll 8 Jahre betragen und sich vom Beginn des 6. bis zum Ende des 13. Lebensjahres dauern. Träger der Grundschule ist die Kommune.

 

Mittelschule

          Mittel(Real)schule und Gymnasium werden hier begrifflich und institutionell zusammengefasst zur Mittelschule mit Mittel- und Gymnasialstufe.

          Die Mittelsstufen lehren das für den Besuch einer Hochschule oder der Gymnasialstufe erforderliche Grundwissen. Da die Hochschulen in selbständig ausübbaren mathematisch-naturwissenschaftlichen, geisteswissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen, organisatorischen und künstlerischen Berufen ausbilden, haben sich auch die Mittelschulen entsprechend den von den Hochschulen definierten Zulassungsbedingungen zu spezialisieren. Der an einer Mittelschule erworbene Abschluss soll Hochschulreife heißen.

          Die Regelschulzeit der Mittelschule soll für durchschnittlich Begabte drei Jahre betragen und vom 14. bis zum 16. Lebensjahr dauern.

 

          Die Gymnasialstufen lehren das für den Besuch einer Universität, die für wissenschaftliche Tätigkeiten ausbilden, erforderliche Grundwissen. Sie vertiefen und spezialisieren dazu das an einer Mittelschule erworbene Wissen. Der Abschluss soll Abitur heißen.

          Die Regelschulzeit des Gymnasiums soll für durchschnittlich Begabte drei Jahre betragen und vom 17. bis 19. Lebensjahr dauern. Träger der Mittelschule ist die Region.

 

Zusammenfassung:

Nach diesem Konzept gäbe es für die Persönlichkeits- und die Allgemeinbildung drei Schulen, nämlich die nicht obligatorische Vorschule sowie die obligatorischen Grundschulen und Mittelschulen. Durchschnittliche Absolventen der Grundschule können ab dem 14. Lebensjahr einen Lehrberuf ergreifen, ab dem 17. Lebensjahr ein Hochschulstudium beginnen oder ab dem 20. Lebensjahr ein wissenschaftliches Studium an einer Universität. Für Hoch- und Spitzenbegabte wäre ein Studienbeginn an einer Hochschule schon ab dem 13. oder 14. Lebensjahr und ein wissenschaftliches Studium ab dem 15. oder 16. Lebensjahr möglich.

 

 

 

Rechtsgrundlagen

Nachhaltigkeitsgesetz Teil D Lebensqualität:

§ 81 Kindergärten. (1) Jedes Kind hat Anspruch auf einen kostenlos Platz in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten und in einer Vorschule.

  (2) Die Arbeit in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten und einer Vorschule setzt das abgeschlossene Studium für Pädagogen voraus.

  (3) Pädagogen können Kinderkrippen, Kindergärten und Vorschulen privatwirtschaftlich gründen und führen.

  (4) Die Finanzierung von öffentlichen Kinderkrippen, Kindergärten und Vorschulen ist kommunale Aufgabe.

 

§ 82 Ganztagsschulen. (1) Jedes Kind und jeder Jugendliche hat bis zum Schulabschluss Anspruch auf einen kostenlosen Platz in einer Ganztagsschule mit Mittagstisch und Hausaufgabenhilfe.

  (2) Für alle Schüler in öffentlichen und privaten Schulen ist das Tragen von Schuluniformen Pflicht.

  (3) Lehrmittel und Schuluniformen sind für die Schüler kostenlos und gehen in ihr Eigentum über.

  (4) Für die Tätigkeit als Pädagoge zur Betreuung von Schülern mit Mittagstisch, Ruhe- und Spielzeiten und Hausaufgabenhilfe ist ein abgeschlossenes Studium an einer pädagogischen Hochschule Pflicht.

(5) Pädagogen können Privatschulen und Nachmittagsschulen mit Mittagstisch und Hausaufgabenbetreuung gründen.

  (6) Die Finanzierung von Ganztagsschulen für Grund-, Haupt- und Realschulen und Gymnasien ist kommunale Aufgabe.

  (7) Kommunen können sich zur Erfüllung ihrer Bereitstellungspflicht für Ganztagsschulen zu Schulverbänden zusammenschließen.

 

 

Civitatis Teil C Kommunale Exekutive Abschnitt 4. Kommunales Bildungswesen

§ 1        Kinderkrippen

Sie dienen den Kleinkindern zur Bildung von Urvertrauen und der primären Persönlichkeitsbildung mit sprechen, gehen und fühlen lernen und dem Erlernen der persönlichen Grundhygiene. In einer Kinderkrippe sollen nicht mehr als fünf Kinder durchgehend von einer Amme oder Krippenmutter betreut werden. Die Öffnungszeiten der Kinderkrippe und aller weiteren Bildungseinrichtungen sind dabei nach den Arbeitszeiten der Erziehungsberechtigten zu gestalten.

§ 2       Kindergärten

Sie dienen der Sozialisierung der Kinder durch Umgang mit anderen Kindern und dem Erlernen primärer Lebenstechniken wie Ankleiden, Ordnung, Sauberkeit, Höflichkeit, Pünktlichkeit, sich im Straßenverkehr bewegen, Konfliktbewältigung, Artikulation, Durchsetzungsvermögen, Autorität und Unterordnung, Leistungs- und Spielbereitschaft, Eigeninitiative und Kreativität. Die einzelnen Kindergartengruppen sollen nicht mehr als zehn Kinder umfassen und durchgehend von der gleichen Bezugsperson betreut werden.

§ 3       Vorschulen

In ihnen erfahren die Kinder ihre eigenen Begabungen, Stärken und Schwächen, Eignungen und Fähigkeiten, sie lernen die Grundbegriffe des Lesens, Schreibens und Rechnens, je nach ihrer Sprachbegabung und ihrem Sprachvermögen die kommunalen Sprachen und Dialekte und, für Kinder der Europäischen Union, die europäische Amtssprache Latein. Sie sollen die Grundprinzipien des Lernens sowie die eigene Persönlichkeit entdecken und entwickeln. Die Vorschulklassen sollen nicht mehr als 10 Schüler haben und durchgehend von der gleichen Bezugsperson betreut werden.

§ 4       Grundschulen

Sie lehren nicht in Altersklassenverbänden sondern in Leistungsklassenverbänden für die Leistungsklassen lernschwach, durchschnittlich begabt, begabt und sehr begabt. Am Ende der Schulzeit jedes Leistungsklassenverbandes steht dabei die gleiche, prüfbare Leistungsfähigkeit in den Fächern Lesen, Schreiben, Rechnen, Artikulation (reden können, sich ausdrücken, darstellen und durchsetzen) und Kreativität (Kunst, Sport, Spielen). Der Unterricht soll dabei nicht in täglich mehreren, aufeinander folgenden verschiedenen Fächern erfolgen sondern in wochen- oder monatsweisen Unterrichtsblöcken in einem einzigen Fach, unterbrochen nur durch Muse, Mittagstisch, Ruhe und Übungen am Nachmittag. Die Grundschulklassen sollen nicht mehr als 10 Kinder umfassen. Die Grundschulen sollen ihre Schüler in die Lage versetzen, sicher lesen, schreiben, rechnen und sich artikulieren zu können und ihren kreativen Spielraum zu kennen.

§ 5       Hauptschulen

Sie sind die letzte der obligatorischen allgemeinbildenden Schulen und lehren die Fächer Demokratie, Wirtschaft, Geschichte, Erdkunde und Ethik. Sie schließen ab mit einer individuellen Persönlichkeitsreflexion über Eignungen, Leistungen und Fähigkeiten und einem Generalissimum über Berufe und deren soziale Stellungen. Sie bieten den für die Anlern- und Lehrberufe erforderlichen Schulabschluss. Die Klassen sollen nicht mehr als 15 Schüler umfassen. Sie sollen ihre Schüler in die Lage versetzen, sicher einen Anlern- oder Lehrberuf erlernen oder sich für den Besuch der Realschule oder des Gymnasiums entscheiden zu können.

§ 6       Realschulen

Sie vermitteln das Allgemein- und grundlegende Fachwissen für mittlere Berufe, das zum erfolgreichen Besuch der Hochschulen Voraussetzung ist. Sie unterrichten und prüfen in den Zulassungsvoraussetzungen für die verschiedenen Fachrichtungen der Hochschulen. Sie sollen ihre Schüler in die Lage versetzen, sich sicher für eine Studienrichtung zu entscheiden und das Studium erfolgreich abzuschließen oder sich zur Weiterbildung an einem Gymnasium zu entschließen.

§ 7       Gymnasien

Sie vermitteln das Allgemein- und grundlegende Fachwissen für wissenschaftliche Berufe, das zum erfolgreichen Besuch von Universitäten Voraussetzung ist. Sie unterrichten und prüfen in den Fachrichtungen der Universitäten. Sie sollen ihre Schüler in die Lage versetzen, sich sicher für eine wissenschaftliche Studienrichtung zu entscheiden und das Studium erfolgreich abzuschließen.

 

 

 

Symposium Bildung

 

Die Position der Bürgerinitiative prosperRegio:

         Die Einrichtung und Finanzierung des Bildungsbereichs gemäß den o.a. Vorgaben muss in einer verantwortungsvollen, also nachhaltigen Haushaltspolitik immer die 1. Priorität haben, d.h., gerade an ihr darf nicht gespart werden, obwohl das stets so einfach und bequem ist, weil Kinder und sozial Schwache keine Lobby haben. Wenn es denn erforderlich ist zu sparen, und das ist es überall auf der Welt, dann muss gespart werden bei den Subventionen, den irren Agrarsubventionen zuallererst, die Milliarden Armer weltweit von der Teilnahme am fairen Welthandel ausschließen, es muss gespart werden an den vielfältigen Klientel-Subventionen, die nur auf Machterhalt gerichtet sind und die Zukunft verschenken, gespart werden muss bei den Beamten und deren Pensionen, bei überflüssigen Ämtern und Behörden. „Normale“ Bürger, immerhin die demokratischen Souveräne und damit deren Arbeitgeber, haben auch keine Besitzstandsgarantien.

         Es wird mächtige Gegner geben gegen das Projekt Bildung. Es sind dies die Bürokraten, die Berufspolitiker und die Kirchen, denen einfältige, folgsame, tumbe Bürger allemal lieber sind als selbstbewusste, kritische. Wer nicht lesen kann, kann auch nicht kritisch denken. Und wer nicht schreiben kann, der kann auch keine Beschwerden formulieren.

 

Aufgaben des Symposiums Bildung:

-          Definition der Lehrpläne und Prüfungsinhalte für die Ausbildung des Lehrpersonals für Pädagogen und LehrerInnen

-          Definition der Lehrpläne und Prüfungsinhalte für Pädagogen und LehrerInnen für Vor-, Grund- und Mittelschulen

-          Lehrpläne und Prüfungsinhalte für die Schülerinnen und Schüler von Vor-, Grund- und Mittelschulen

-          Empfehlungen für die Organisation und Ausgestaltung von Ganztagseinrichtungen

-          Organisation zur Entwicklung und permanenten Weiterentwicklung der Lehrpläne und Prüfungsinhalte

 

anmeldung@bafet.de

Die Mitarbeit in Arbeitskreis Bildung ist ehrenamtlich und steht Jedermann offen.

 

 

 

 

kontakt@prosperRegio.org

 

 

Links:

www.prosperRegio.orgwww.prosperRegio.netwww.prosperRegio.de

www.nachhaltigkeitsgesetz.orgwww.nachhaltigkeitsgesetz.netwww.civitatis.de

 

 

Verantwortlich für den Inhalt: Gerald Engelhardt – gerald.engelhardt@prrosperRegio.org