Projekt Bafet: Bildung
Bildung – Ausbildung – Forschung – Entwicklung - Transfer
Eine Initiative der Bürgerinitiative prosperRegio auf
der Basis des Nachhaltigkeitsgesetzes und
der Civitatis
Vorschule Kindergrippen, Kindergärten,
Vorschulen
Grundschule Grundschule, Hauptschule
Mittelschule Mittel(Real)schule, Gymnasium
Kinderkrippen,
Kindergärten und Vorschulen werden hier begrifflich und institutionell
zusammengefasst zur Vorschule.
Der Besuch der Vorschule soll nicht obligatorisch sein,
jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf den kostenlosen Besuch während der
kompletten Arbeitszeit seiner Erziehungsberechtigten.
Wir alle
entwickeln unsere für das gesamte weitere Leben bestimmende und danach kaum
noch zu ändernde Lebensschablone in unseren ersten Lebensjahren. Dabei werden
wir geprägt von unseren Genen und unserer Umgebung. Entscheidenden Einfluss
dabei hat das soziale Umfeld im Elternhaus. Die Wahrnehmung des Rechts auf den
Besuch einer Vorschule ermöglicht es, den Kindern beim Ausgleich jener Defizite
zu helfen, die ihnen sonst zu Hause drohen würden. Für die Eltern soll die
Vorschule eine Erleichterung bei ihrer Lebensplanung und Tagesarbeit sein.
Nicht alle
Kinder sind immer allen Elternteilen willkommen, manche sind unterschwellig
oder faktisch lästig. In Kleinfamilien sozial schwacher oder ungebildeter
Eltern, oft besteht zwischen Bildung und sozialer Stellung ein enger
Zusammenhang, können Einzelkinder aus wirtschaftlichen und Zeitgründen
notgedrungen nur notdürftig versorgt werden. Der Teufelskreis der Generationen
beginnt.
In den
Kinderkrippen sollen die Kleinkinder Urvertrauen entwickeln können durch eine
stets gegenwärtige und zuwendungsfähige Bezugsperson und im Kreise mehrer
Milchgeschwister. Die Krippenmutter soll ihre Kinder bei der Entwicklung des
Sprachvermögens und damit des Denkvermögens durch die Bildung von
Begriffswelten fördern, sie, unterstützt durch die Beispiele der anderen
Kinder, bei den ersten Gehversuchen und Schritten begleiten und sie zu den
Grundvollzügen der Körperhygiene erziehen. Die Ganztags-, oder wenn dies der
Arbeitsrhythmus der Eltern erfordert, auch die Betreuung während deren Schicht-
oder Nachtarbeit stellt sicher für viele Eltern auch eine erhebliche
finanzielle und psychische Entlastung dar, da sie sich der vertrauensvollen
Betreuung ihrer Kleinen sicher sein können. Die Kinderkrippe zählt damit zur
unverzichtbaren Basis für Chancengerechtigkeit.
Es soll keinen
strikten, altersbezogenen Übergang aus der Kinderkrippe zum Kindergarten geben,
sondern einen dem individuellen Entwicklungsstand jedes Kindes entsprechenden.
Im Kindergarten sollen die Kinder dann im Kreise ihrer Spielgefährten ihre
Sozialisierung erfahren. Sie sollen also lernen, sich einzuordnen und zu
behaupten, durchzusetzen, anzuführen und unterzuordnen, zu schenken und zu
teilen, physische, intellektuelle und mentale Motorik, Schmerz und Trauer,
Freude und Lust, und sie sollen jene Tugenden lernen, ohne die ein soziales
Gemeinwesen nicht nachhaltig existieren kann: Wahrhaftigkeit, Ordnung,
Sauberkeit, Pünktlichkeit, Selbständigkeit, Kritik ertragen und kritisieren,
Konflikte feststellen und lösen. Toleranz.
Die Vorschule,
auch sie mit gleitendem, individuellem Übergang soll dann der
Persönlichkeitsbildung und –entwicklung dienen:
Zuvörderst die Entwicklung der individuellen Kreativität und dadurch die
Evaluierung frühkindlicher Begabungen und Schwächen, die Ausbildung des
Sprachvermögens auch mit Fremdsprachen und in Dialekten, die Freude am Lernen,
an der Aneignung von Wissen und Können entwickeln, dann die praktischen
Fertigkeiten wie sich alleine anziehen, die Schuhe binden, die Uhrzeit kennen,
sicher im Straßenverkehr bewegen, Fahrrad fahren, abstrakt denken, malen,
zeichnen, musizieren, tanzen, kochen, die Grundbegriffe des Lesens, Schreibens
und Rechnens, toben, kämpfen, schwimmen, telefonieren, reden, sich darstellen,
Theater spielen, Musik hören, Bilder sehen.
Die
Regelschulzeit für durchschnittliche Begabte soll für den Vorschulabschluss bis
zum Ende des 5. Lebensjahres dauern. Träger der Vorschule ist die Kommune.
Grundschule
und Hauptschule werden hier begrifflich und institutionell zusammengefasst zur Grundschule.
Der Besuch der Grundschule ist obligatorisch. Sie soll eine
Ganztagsschule sein, mit kostenloser Schulkleidung und kostenlosem
Mittagstisch, mit Hausaufgabenstunden, Freizeit und Schlafeinrichtungen, wenn
dies die Arbeitszeiten der Eltern erforderlich machen.
Die Grundstufe
unterrichtet in vier Leistungsklassen für Lernschwache, durchschnittlich
Begabte, Hochbegabte und Spitzenbegabte in den Fächern Lesen, Schreiben,
Rechnen und Kreativität. Der Unterricht erfolgt im Blockunterricht, also nicht
mit stundenweise wechselnden Fächern sondern im wochen- oder monatsweisen
Unterricht in einem einzigen der Fächer Lesen, Schreiben und Rechnen. Am Ende
dieser Fächer stehen für jede Leistungsklasse die einheitlichen, gleichen
Prüfungen.
Es soll nicht
mehr so sein, dass in der zur Verfügung stehenden und womöglich immer weiter
ausgedehnten Unterrichtszeit möglichst alle wünschenswerten Fächer gelehrt
werden, sondern nur die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die tatsächlich für’s Leben sind. Lesen können heißt dabei dann, auch
anspruchsvolle Texte, dem Niveau der Kinder angepasst, problemlos lesen,
vorlesen, verstehen und nacherzählen können und das Lesen als Werkzeug
begreifen, um die schon in der Vorschule erworbene Lust am Lernen selber
exekutieren zu können und sich auf diese Weise eigenes Wissen nach den eigenen
Eignungen und Neigungen aneignen zu können. Schreiben bedeutet dabei dann,
handschriftlich und auf dem Rechner im Zehn-Finger-System eigene Gedanken zu
formulieren, Texte zu verfassen und Meinungen zu formulieren. Und Rechnen
lernen bedeutet dabei, nur das an Mathematik zu lernen, was üblicherweise Alle
im späteren Leben brauchen, also das Große Ein-Mal-Eins, addieren,
subtrahieren, dividieren, Bruchrechnung, Dreisatz, Prozentrechung, Zinsen.
Weniges, aber alltäglich Notwendiges sicher zu beherrschen ist dabei wichtiger
als vieles in der Schule gehabt zu haben und zu vergessen. Auch Kreativität
soll Leistungsfach sein, aber nach Wahl der Schülerinnen und Schüler: Sport,
Musik, Malerei, Bildhauerei, Theater, Literatur.
Die Hauptstufe,
sonst analog zur Grundstufe, unterrichtet in den Leistungsfächern Wirtschaft,
Politik, Weltkunde und Ethik.
Das Fach
Wirtschaft lehrt den ökonomischen Grundsatz, dass alle Existenz nur aus
erfolgreichem unternehmerischem Handeln, nur durch die unternehmerischen
Profite gesichert werden kann, dass nur aus diesen Profiten die
Unternehmerlöhne und die Löhne und Gehälter der Angestellten gezahlt werden
können dass und nur über die aus diesen Profiten gezahlten Steuern die
Gemeinschaft der Bürger ihre Aufgaben in Staat und Gesellschaft finanziert.
Unterrichtsthemen sind auch die Globalisierung und ihre negativen und positiven
Folgen für die Weltwirtschaft, die Bedrohung der Weltwirtschaft durch
Spekulation, die ungleiche Verteilung von Arm und Reich, die Gefährdung des
Bestands der Welt durch Dummheit und Gier und die Notwendigkeit nachhaltigen
Wirtschaftens und damit die existentielle Notwendigkeit nachhaltiger,
profitabler und würdiger Arbeitsplätze für Alle in mittelständischen
Unternehmen mit Sitz und Willensbildung vor Ort in den Kommunen. Abschluss
dieses Fachs bildet ein Generalissimum für die Berufswahl mit den sozialen
Rollen und Zukunftsaussichten der Berufe und den erforderlichen Fähigkeiten und
Fertigkeiten und Ausbildungsgängen dafür.
Im Fach
Politik lernen die Schülerinnen und Schüler Theorie und Praxis der Demokratie,
der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive, Investigative, Judikative und
Imperative und ihre vielfache Gefährdung und Auflösung, die Rolle der
politischen Parteien und Interessengruppen, die vielfältigen Einflussnahmen von
Verbänden und Kirchen, eine Übersicht über die bestehenden Rechtsnormen und die
hinter den Gesetzen stehenden Interessen, Macht und Ohnmacht der Bürger als
Souveräne und die Möglichkeiten und Unmöglichkeiten zur demokratischen
Mitwirkung.
Das Fach
Weltkunde vereint Geschichte und Erdkunde, es gibt eine Übersicht über die
historische Entwicklung und erklärt den Einfluss privater Familien und von
Privatpersonen und Ideologien auf die Bildung der Nationalstaaten, es stellt
die vergangenen und gegenwärtigen Machtkonzentrationen dar und lehrt die Wege
und Möglichkeiten zur zukünftigen permanenten eigenen Orientierung und
Meinungsbildung.
Das Fach
Ethik schließlich schließt den im Kindergarten als Persönlichkeitsbildung
begonnen Kreis mit den sozialen Grundlagen für die Gesellschaft und Menschheit
mit Toleranz in Glauben und Politik, Verantwortung durch Nachhaltigkeit,
Ächtung politischer und wirtschaftlicher Ausbeutung durch Macht und die
persönliche Verantwortung jedes Einzelnen durch Ehrlichkeit, Eid, Caritas auch
als ökonomische Nächstenliebe, Ächtung von Krieg, Mord und Folter unter welcher
Fahne und Ideologie auch immer, ausgenommen der Selbstverteidigung gegenüber
Intoleranten.
Die
Grundschule schließen die Schülerinnen und Schüler mit einer Persönlichkeits-
und Allgemeinbildung ab, die sie die Grundlagen ihrer Gesellschaft wenigstens
ansatzweise verstehen lässt und die es ihnen ermöglicht, sich alleine weiter
darin orientieren zu können. Der Hauptschulabschluss befähigt sie zum Erlernen
eines Anlern- oder Lehrberufs und er ermöglicht den Hoch- und Spitzenbegabten
den Besuch der Mittelschule.
Die
Regelschulzeit für durchschnittliche Begabte soll 8 Jahre betragen und sich vom
Beginn des 6. bis zum Ende des 13. Lebensjahres dauern. Träger der Grundschule
ist die Kommune.
Mittel(Real)schule
und Gymnasium werden hier begrifflich und
institutionell zusammengefasst zur Mittelschule mit Mittel- und
Gymnasialstufe.
Die Mittelsstufen
lehren das für den Besuch einer Hochschule oder der Gymnasialstufe erforderliche
Grundwissen. Da die Hochschulen in selbständig ausübbaren mathematisch-naturwissenschaftlichen,
geisteswissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen, organisatorischen und
künstlerischen Berufen ausbilden, haben sich auch die Mittelschulen entsprechend
den von den Hochschulen definierten Zulassungsbedingungen zu spezialisieren.
Der an einer Mittelschule erworbene Abschluss soll Hochschulreife heißen.
Die
Regelschulzeit der Mittelschule soll für durchschnittlich Begabte drei Jahre
betragen und vom 14. bis zum 16. Lebensjahr dauern.
Die Gymnasialstufen
lehren das für den Besuch einer Universität, die für wissenschaftliche
Tätigkeiten ausbilden, erforderliche Grundwissen. Sie
vertiefen und spezialisieren dazu das an einer Mittelschule erworbene Wissen.
Der Abschluss soll Abitur heißen.
Die
Regelschulzeit des Gymnasiums soll für durchschnittlich Begabte drei Jahre
betragen und vom 17. bis 19. Lebensjahr dauern. Träger der Mittelschule ist die
Region.
Zusammenfassung:
Nach diesem Konzept gäbe es für die Persönlichkeits- und die
Allgemeinbildung drei Schulen, nämlich die nicht obligatorische Vorschule sowie
die obligatorischen Grundschulen und Mittelschulen. Durchschnittliche
Absolventen der Grundschule können ab dem 14. Lebensjahr einen Lehrberuf
ergreifen, ab dem 17. Lebensjahr ein Hochschulstudium beginnen oder ab dem 20.
Lebensjahr ein wissenschaftliches Studium an einer Universität. Für Hoch- und
Spitzenbegabte wäre ein Studienbeginn an einer
Hochschule schon ab dem 13. oder 14. Lebensjahr und ein wissenschaftliches Studium
ab dem 15. oder 16. Lebensjahr möglich.
Nachhaltigkeitsgesetz Teil D
Lebensqualität:
§ 81 Kindergärten. (1) Jedes Kind hat Anspruch auf einen kostenlos Platz in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten und in einer Vorschule.
(2) Die Arbeit in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten und einer Vorschule setzt das abgeschlossene Studium für Pädagogen voraus.
(3) Pädagogen können Kinderkrippen, Kindergärten und Vorschulen privatwirtschaftlich gründen und führen.
(4) Die Finanzierung von öffentlichen Kinderkrippen, Kindergärten und Vorschulen ist kommunale Aufgabe.
§ 82 Ganztagsschulen. (1) Jedes Kind und jeder Jugendliche hat bis zum Schulabschluss Anspruch auf einen kostenlosen Platz in einer Ganztagsschule mit Mittagstisch und Hausaufgabenhilfe.
(2) Für alle Schüler in öffentlichen und privaten Schulen ist das Tragen von Schuluniformen Pflicht.
(3) Lehrmittel und Schuluniformen sind für die Schüler kostenlos und gehen in ihr Eigentum über.
(4) Für die Tätigkeit als Pädagoge zur Betreuung von Schülern mit Mittagstisch, Ruhe- und Spielzeiten und Hausaufgabenhilfe ist ein abgeschlossenes Studium an einer pädagogischen Hochschule Pflicht.
(5) Pädagogen können Privatschulen und Nachmittagsschulen mit Mittagstisch und Hausaufgabenbetreuung gründen.
(6) Die Finanzierung von Ganztagsschulen für Grund-, Haupt- und Realschulen und Gymnasien ist kommunale Aufgabe.
(7) Kommunen können sich zur Erfüllung ihrer Bereitstellungspflicht für Ganztagsschulen zu Schulverbänden zusammenschließen.
Civitatis Teil C Kommunale Exekutive Abschnitt
4. Kommunales Bildungswesen
Sie dienen den Kleinkindern zur Bildung von Urvertrauen und der primären Persönlichkeitsbildung mit sprechen, gehen und fühlen lernen und dem Erlernen der persönlichen Grundhygiene. In einer Kinderkrippe sollen nicht mehr als fünf Kinder durchgehend von einer Amme oder Krippenmutter betreut werden. Die Öffnungszeiten der Kinderkrippe und aller weiteren Bildungseinrichtungen sind dabei nach den Arbeitszeiten der Erziehungsberechtigten zu gestalten.
Sie dienen der Sozialisierung der Kinder durch Umgang mit anderen Kindern und dem Erlernen primärer Lebenstechniken wie Ankleiden, Ordnung, Sauberkeit, Höflichkeit, Pünktlichkeit, sich im Straßenverkehr bewegen, Konfliktbewältigung, Artikulation, Durchsetzungsvermögen, Autorität und Unterordnung, Leistungs- und Spielbereitschaft, Eigeninitiative und Kreativität. Die einzelnen Kindergartengruppen sollen nicht mehr als zehn Kinder umfassen und durchgehend von der gleichen Bezugsperson betreut werden.
In ihnen erfahren die Kinder ihre eigenen Begabungen, Stärken und Schwächen, Eignungen und Fähigkeiten, sie lernen die Grundbegriffe des Lesens, Schreibens und Rechnens, je nach ihrer Sprachbegabung und ihrem Sprachvermögen die kommunalen Sprachen und Dialekte und, für Kinder der Europäischen Union, die europäische Amtssprache Latein. Sie sollen die Grundprinzipien des Lernens sowie die eigene Persönlichkeit entdecken und entwickeln. Die Vorschulklassen sollen nicht mehr als 10 Schüler haben und durchgehend von der gleichen Bezugsperson betreut werden.
Sie lehren nicht in Altersklassenverbänden sondern in Leistungsklassenverbänden für die Leistungsklassen lernschwach, durchschnittlich begabt, begabt und sehr begabt. Am Ende der Schulzeit jedes Leistungsklassenverbandes steht dabei die gleiche, prüfbare Leistungsfähigkeit in den Fächern Lesen, Schreiben, Rechnen, Artikulation (reden können, sich ausdrücken, darstellen und durchsetzen) und Kreativität (Kunst, Sport, Spielen). Der Unterricht soll dabei nicht in täglich mehreren, aufeinander folgenden verschiedenen Fächern erfolgen sondern in wochen- oder monatsweisen Unterrichtsblöcken in einem einzigen Fach, unterbrochen nur durch Muse, Mittagstisch, Ruhe und Übungen am Nachmittag. Die Grundschulklassen sollen nicht mehr als 10 Kinder umfassen. Die Grundschulen sollen ihre Schüler in die Lage versetzen, sicher lesen, schreiben, rechnen und sich artikulieren zu können und ihren kreativen Spielraum zu kennen.
Sie sind die letzte der obligatorischen allgemeinbildenden Schulen und lehren die Fächer Demokratie, Wirtschaft, Geschichte, Erdkunde und Ethik. Sie schließen ab mit einer individuellen Persönlichkeitsreflexion über Eignungen, Leistungen und Fähigkeiten und einem Generalissimum über Berufe und deren soziale Stellungen. Sie bieten den für die Anlern- und Lehrberufe erforderlichen Schulabschluss. Die Klassen sollen nicht mehr als 15 Schüler umfassen. Sie sollen ihre Schüler in die Lage versetzen, sicher einen Anlern- oder Lehrberuf erlernen oder sich für den Besuch der Realschule oder des Gymnasiums entscheiden zu können.
Sie vermitteln das Allgemein- und grundlegende Fachwissen für mittlere Berufe, das zum erfolgreichen Besuch der Hochschulen Voraussetzung ist. Sie unterrichten und prüfen in den Zulassungsvoraussetzungen für die verschiedenen Fachrichtungen der Hochschulen. Sie sollen ihre Schüler in die Lage versetzen, sich sicher für eine Studienrichtung zu entscheiden und das Studium erfolgreich abzuschließen oder sich zur Weiterbildung an einem Gymnasium zu entschließen.
Sie vermitteln das Allgemein- und grundlegende Fachwissen für wissenschaftliche Berufe, das zum erfolgreichen Besuch von Universitäten Voraussetzung ist. Sie unterrichten und prüfen in den Fachrichtungen der Universitäten. Sie sollen ihre Schüler in die Lage versetzen, sich sicher für eine wissenschaftliche Studienrichtung zu entscheiden und das Studium erfolgreich abzuschließen.
Symposium Bildung
Die Position der Bürgerinitiative
prosperRegio:
Die
Einrichtung und Finanzierung des Bildungsbereichs gemäß den o.a. Vorgaben muss
in einer verantwortungsvollen, also nachhaltigen Haushaltspolitik immer die 1.
Priorität haben, d.h., gerade an ihr darf nicht gespart werden, obwohl das
stets so einfach und bequem ist, weil Kinder und sozial Schwache keine Lobby
haben. Wenn es denn erforderlich ist zu sparen, und das ist es überall auf der
Welt, dann muss gespart werden bei den Subventionen, den irren
Agrarsubventionen zuallererst, die Milliarden Armer weltweit von der Teilnahme
am fairen Welthandel ausschließen, es muss gespart werden an den vielfältigen
Klientel-Subventionen, die nur auf Machterhalt gerichtet sind und die Zukunft
verschenken, gespart werden muss bei den Beamten und deren Pensionen, bei
überflüssigen Ämtern und Behörden. „Normale“ Bürger, immerhin die
demokratischen Souveräne und damit deren Arbeitgeber, haben auch keine
Besitzstandsgarantien.
Es wird
mächtige Gegner geben gegen das Projekt Bildung. Es sind dies die Bürokraten,
die Berufspolitiker und die Kirchen, denen einfältige, folgsame, tumbe Bürger
allemal lieber sind als selbstbewusste, kritische. Wer nicht lesen kann, kann
auch nicht kritisch denken. Und wer nicht schreiben kann, der kann auch keine
Beschwerden formulieren.
Aufgaben des Symposiums
Bildung:
-
Definition
der Lehrpläne und Prüfungsinhalte für die Ausbildung des Lehrpersonals für
Pädagogen und LehrerInnen
-
Definition
der Lehrpläne und Prüfungsinhalte für Pädagogen und LehrerInnen für Vor-,
Grund- und Mittelschulen
-
Lehrpläne
und Prüfungsinhalte für die Schülerinnen und Schüler von Vor-, Grund- und
Mittelschulen
-
Empfehlungen
für die Organisation und Ausgestaltung von Ganztagseinrichtungen
-
Organisation
zur Entwicklung und permanenten Weiterentwicklung der Lehrpläne und
Prüfungsinhalte
Die Mitarbeit in Arbeitskreis
Bildung ist ehrenamtlich und steht Jedermann offen.
Links:
www.prosperRegio.org
– www.prosperRegio.net – www.prosperRegio.de
www.nachhaltigkeitsgesetz.org
– www.nachhaltigkeitsgesetz.net
– www.civitatis.de
Verantwortlich
für den Inhalt: Gerald Engelhardt – gerald.engelhardt@prrosperRegio.org