Projekt Bafet: Transfer

Bildung Ausbildung Forschung Entwicklung - Transfer

Eine Initiative der Bürgerinitiative prosperRegio auf der Basis des Nachhaltigkeitsgesetzes und der Civitatis

 

 

 

Transfer in der Bildung

Transfer in der Ausbildung

Transfer in der Forschung

Transfer in der Entwicklung

Megatransfer

Symposium Transfer

 

 

 

Transfer in der Bildung

Grundschule

          Menschen machen Erfahrungen, manches bewährt sich, manches nicht. Menschen forschen und gewinnen Erkenntnisse, manches ist nützlich, anderes nicht. Seit Einführung der allgemeinen Schulpflicht vor zwei, drei Jahrhunderten bis vor etwa 50 Jahren war alles noch einigermaßen überschaulich. Die Kinder sollen für das Leben lernen: lesen, schreiben, rechnen, Erdkunde, Geschichte, Religion, tüchtig turnen. Mit der explosionsartigen Vermehrung des Wissens sollen nun die Kinder auch daran teilhaben. Das ist vielleicht gut gemeint, praktikabel ist es nicht, weil unmöglich. Die Lehrpläne wurden mit immer neuen Fächern und Lehrinhalten vollgestopft. Das Ergebnis ist nun, dass dadurch der ursprüngliche und notwendige Schulauftrag, nämlich die Vermittlung der tatsächlich notwendigen elementaren Kulturtechniken aus den Augen verloren wurde. Wenn durchschnittlich begabte Schüler nach Abschluss ihrer Schule nicht richtig lesen, schreiben und rechnen können, haben die dafür zuständigen Kultusbürokraten, jeder ganz persönlich, große Schuld auf sich geladen, denn sie gefährden mit ihrer Inkompetenz nicht nur die Zukunftsfähigkeit der Absolventen sondern auch die unsere Gesellschaft. Der Bildungsauftrag der Schule, der obligatorischen Grundschule mit den beiden Stufen Grund- und Hauptschule und den überschaubaren Fächerkanons Lesen, Schreiben, Rechnen, Kreativität und danach Wirtschaft, Politik, Weltkunde und Ethik ist zumindest für den ersten Teil weitgehend gleich geblieben: Sicher lesen, schreiben und rechnen lernen. Doch auch dabei müssen schon neue Erfahrungen und Erkenntnisse einfließen: Schreiben mit der Hand und auf der Tastatur, rechnen im Kopf und auf dem Taschenrechner, lesen, auch um zu lernen, lesen als Grundlage für das individuelle Lernen an Lernlabors, an Lernrechnern. Neu für die Grundstufe ist das Fach Kreativität, das nicht auf die gesellschaftliche Relevanz wie beim schreiben, lesen und rechnen zielt, Thema nützliche Arbeitskräfte, sondern alleine auf die Entwicklung der Individualität jedes Einzelnen. Neu gefasst sind die vier Fächer der Hauptstufe. Wie schon das Fach Kreativität in der Grundstufe zielen diese vier Fächer Wirtschaft, Politik, Weltkunde und Ethik gleichfalls primär auf die Ausbildung kritischer, selbstbewusster Individuen, die alleine Basis für vitale und nachhaltige Demokratien sein können.

          Lehrinhalte, Didaktik und vermutlich auch der Kanon selbst wird sich permanent verändern, anpassen müssen an die sich permanente verändernden und erweiternden Erkenntnisse und Erfahrungen. Diese Erkenntnisse und Erfahrungen entstehen an den Schulen selbst durch die Lehrer, durch interessierte Erwachsene im Rückblick auf ihre Schulzeit und dem Vergleich mit ihrer sozialen Gegenwart, durch wissenschaftliche Erkenntnisse und schließlich durch die gesellschaftlichen Verhältnisse. Das Ziel des Transfers in der Bildung soll, muss es sein, die Aus- und Weiterbildung des Lehrpersonals an den Lehrer ausbildenden Hochschulen, die der Lehrer selbst, die Lehrpläne und die Prüfungsbedingungen für die Schüler sowie die didaktische Ausgestaltung der Schulen den zeitgemäßen Erfordernissen und Erkenntnissen anzupassen. Daraus ergibt sich freilich schon die Schwierigkeit, denn wer trifft die Beurteilungen und Entscheidungen. Gesicherte Erkenntnis ist zunächst nur, dass die herkömmliche Kultusbürokratie unbedingt von solchen Entscheidungen fern gehalten werden muss, da sie der demokratischen Exekutive zuzurechnen ist und daher nur auszuführen hat. Gesichert ist auch die Erkenntnis, dass diese Entscheidungen im gesellschaftlichen und mehrheitlichen Konsens getroffen werden müssen, wie es aufgeklärten Demokratien an- und zusteht. Zur Entscheidungsfindung muss zunächst Transparenz hergestellt werden, permanente Transparenz und permanenter Meinungsaustausch. Nichts anderes bietet sich hierzu besser an als die Einrichtung eines virtuellen Symposiums Grundschule in Form einer Internetseite mit Foren, auf der alle Beiträge unzensiert zur Diskussion gestellt werden können. Eingerichtet, finanziert und moderiert werden sollten diese virtuellen Symposien von den regionalen Hochschulen, die sich der Ausbildung von Lehrkräften widmen und ergänzt werden sollen sie durch reale Symposien zur Vorbereitung und Ausarbeitung von Beschlussvorlagen. Die Beschlussfassung aber sollte den in der Civitatis hierfür vorgesehen demokratischen legislativen Gremien vorbehalten sein: den Parlamenten, Areopagen, Nationalräten und dem Frauen- und dem Jugendparlament.

 

Vorschule

          Psychologie als wissenschaftliche Disziplin ist gerade an die hundert Jahre alt, sie kämpfte lange Zeit um ihre Anerkennung als solche und um ihre Reputation. Hirnforschung, Neurologie, Kognitionspsychologie, Kognitionswissenschaft sind noch viel jünger, die Entwicklung des Kindes, seine Lernfähigkeit und Typenbildung sind Forschungsgegenstände geworden, deren faszinierende Erkenntnisse Veranlassung sind, der bisher alleine obligatorischen Schule wenigstens eine nicht obligatorische Vorschule mit den Stufen Kinderkrippe, Kindergarten und Vorschule voranzustellen. Es ist dies auch eine gemeine soziale Forderung zur Förderung der Chancengerechtigkeit. Zur Förderung des Transfers wird die Einrichtung des Symposiums Vorschule vorgeschlagen.

 

Mittelschule

          In der Grundschule mit ihren Stufen Grund- und Hauptstufe wird das Allgemeinwissen vermittelt, das notwendig ist, um sich selbstbewusst und selbstbestimmt in der Gesellschaft bewegen zu können und um erfolgreich eine Berufsausbildung in einem Anlern- und Lehrberuf aufnehmen zu können. Die Mittelschule mit den Stufen Mittelschule und Gymnasium sollen das Allgemein- und Fachwissen vermitteln, das für den erfolgreichen Besuch einer Hochschule zur Ausbildung in einem freiberuflichen oder selbständigen Beruf (Mittelschule) bzw. einer Universität zur Ausbildung für wissenschaftliche Tätigkeiten (Gymnasium) erforderlich ist. Dabei muss nun der exponentiellen Vermehrung des Wissens in den letzten Jahrzehnten Rechnung getragen werden.

          Die Gegenwart gebiert permanent neue berufliche Tätigkeiten, die neue, oft zusätzliche und sich stark verändernde Berufsbilder erforderlich machen. Die Mittelstufe als Vorstufe der Hochschulen muss sich darauf ebenso durch fortlaufende Spezialisierung und Anpassung einstellen wie die Hochschule selbst. Wenn die Hochschulen zügig in praxisnahen Berufsbildern ausbilden sollen, die unmittelbar nach Abschluss zur Existenzsicherung ausübbar sein sollen, dann muss die Mittelstufe hierfür in den Grundlagen ausbilden. Die Hochschulen müssen also ihre Anforderungsprofile selbst definieren können, um durch Wettbewerb untereinander den zeitgemäßen Erfordernissen entsprechen zu können. Gleiches gilt für die Universitäten, die dann nicht mehr in den gehobenen Berufen ausüben sondern nur die Eliten der Forscher in wissenschaftlichen Disziplinen ausbilden sollen.

          Der Transfer reduziert sich für Mittelschulen damit auf die Anforderungsprofile der Hochschulen und Universitäten, die dann auch durch deren akademische Selbstverwaltungen definiert werden sollen.

 

Transfer in der Ausbildung

          Anlernberufe sind solche, deren Erlernen nur wenige Tage oder Wochen dauert und die keine besonderen Anforderungen an Vorbildung, Eignung und Fähigkeiten stellen. Jede Organisation soll daher selbst die Anforderungen definieren können. Sie soll aber eine solche Ausbildung auch schriftlich dokumentieren, weil die Würde der Ausgebildeten dies verlangt. Transferorganisationen sind hierfür nicht erforderlich.

          Lehrberufe sind solche Berufe, für deren Erlernen ein erfolgreicher Grundschulabschluss Voraussetzung ist, für die ein Lehrvertrag mit einem Meisterbetrieb abgeschlossen und deren erfolgreicher Ausbildungsabschluss durch Ablegen einer Gesellenprüfung dokumentiert wird. Daraus ergibt sich, dass die Arbeit gebenden Organisation die qualitativen und quantitativen Vorgaben für die Berufsausbildung in den Lehrberufen machen müssen, d.h., die privaten und öffentlich-rechtlichen Unternehmen und Einrichtungen (im weiteren Text als Organisationen bezeichnet) müssen mitwirken können an der Ermittlung und Publizierung des gegenwärtigen quantitativen Bedarfs für die unterschiedlichen Berufsbilder, an den zukünftigen Prognosen und an den qualitativen Vorgaben für die Zulassungsbedingungen, den Definitionen der erforderlichen Eignungen, Leistungen und Fähigkeiten, den Ausbildungsinhalten und Prüfungskonditionen für die Lehrlings- und Meisterausbildung sowie für die Meisterbetrieb und Meisterschulen. Dabei machen es die höchst unterschiedlichen kommunalen und regionalen Wirtschaftstrukturen mit ihren vielfältig differierenden Anforderungen und die raschen Wechsel in neuen Berufen und Tätigkeiten erforderlich, dass die Organisationen auf kommunaler und regionaler Ebene, vertreten durch ihre Personalabteilungen, gemeinsam die quantitativen und qualitativen Anforderungen definieren. Jede Aktivität ist in ihrem Erfolg stets von der Qualität und dem Engagement der Beteiligten abhängig. Es soll also jeder Kommune und Region überlassen bleiben, ob sie die Personalleiter ihrer Organisationen in Verbänden mit Zwangsmitgliedschaften organisiert oder in offenen Symposien. Die Kommunen und Regionen sollen auch in den Berufsbildern und Prüfungskonditionen miteinander konkurrieren, denn es ist nicht einzusehen, warum ein Metzger- oder Maurergeselle europa- oder gar weltweit das gleiche können muss. So kann es in einer Kommune durchaus erwünscht sein, wenn ein Maurer auch Fliesen verlegen, Steine setzen, Wände verputzen, Estrich legen und Kanalrohre verlegen kann, während andere Kommunen spezialisiertere Ausbildungen vorziehen. Sinnvoll und praktikabel wird es sein, wenn die Personalleiter auf regionaler Ebene ihre Bedarfe in Symposien publizieren und diskutieren und die sich daraus entwickelnden Berufsbilder in einem unionalen Berufsregisteramt, auch in ihren konkurrierenden Ausprägungen, für die Berufswahl und die Berufsausbildung als Leitlinien zur Verfügung stehen.

          Studierberufe sind solche wie Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Projektleiter, Betriebs- und Volkswirte, Psychologen, Soziologen, Musiker, Maler, Bildhauer usw., Berufe mit geschützten Berufsbezeichnungen und der damit verbundenen Befähigung für eine selbständige, freiberufliche Tätigkeit. Viele dieser Berufe sind von gesellschaftlicher und politischer Relevanz, in der Civitatis sind manche von ihnen deshalb in Zwangsverbänden organisiert, die Vorschlagsrecht für verfassungsrechtliche Positionen haben. So haben die Anwaltsverbände auf den Ebenen der Kommunen, der Regionen, der Unionen und der Vereinten Unionen das Vorschlagsrecht für Richter, Bürger- und Staatsanwälte und Pflichtverteidiger; Architekten und Ingenieure nehmen, temporär verpflichtet, die Aufgaben der Bauämter und Straßenbauverwaltungen war und Unternehmensberater können durch die Investigative zur Amtskontrolle verpflichtet werden. Die Zwangsverbände sind zur Verabschiedung von Verbandsstatuten und Ehrenordnungen verpflichtet, die von den demokratischen Gremien (Parlament, Areopag, Nationalrat, Frauen- und Jugendparlament) genehmigt werden müssen und die Gesetzescharakter haben. Damit sollen negative Folgen wie Zunftbildungen vermieden werden. Da sich nun die Tätigkeiten der Absolventen von Studierberufen keineswegs nur auf die Kommunal- und Regionalbereiche erstrecken, sollten die Hochschulen jeder Union ein gemeinsames Symposium für die Entwicklung und Pflege der Berufsbilder und Prüfungskonditionen der Studierberufe unterhalten. Dies empfiehlt sich auch im Hinblick auf den Wettbewerb der Regionen und Unionen.

 

Transfer in der Forschung

          Dem Projekt Bafet: Forschung folgend ist hierunter die auf der Ebene der Unionen in den Primaruniversitäten und deren Forschungsinstituten und auf der Ebene der Vereinten Unionen in den Internationalen Universitäten und deren Forschungsinstituten betriebene Grundlagenforschung zu verstehen. Der Transfer ist gegeben durch die transparente und permanente Publizierung aller Forschungsprojekte, Zwischenberichte und Ergebnisse im Internet.

 

Transfer in der Entwicklung

          Dem Projekt Bafet: Entwicklung folgend ist hierunter vor allem zu verstehen die Entwicklung alternativer Hochtechnologie, nämlich die genial einfacher und preiswerter Produktionsmittel für Dinge des täglichen Bedarfs zum Export in Entwicklungsländer, darüber hinaus freilich auch die an den regionalen Universitäten betriebene Zweckforschung und deren Transformation in verkaufsfähige Produkte. Die an den regionalen Universitäten betriebene Zweckforschung hat dadurch ganz konkrete Aufgaben und Ziele, nämlich im Wettbewerb mit den Universitäten andere Regionen die eigenen und, gemäß dem Mittelstandsparadigma, ausschließlich die mittelständischen Unternehmer und Unternehmen in den Kommunen der eigenen Region mit neuen, innovativen, nützlichen Produkten und Verfahren zu versorgen, die geeignet sind, die Prosperität zu Region zu fördern. Dies bedeutet einmal den prinzipiellen Ausschluss aller Publikums-Aktiengesellschaften bzw. nicht inhabergeführten Unternehmen und solcher Unternehmen, die nicht Sitz und Willensbildung in der Region haben, vom Bezug von Forschungsmittel gleich welcher Art und von der Nutzung der regionalen Forschungseinrichtungen und der dort erzielten Ergebnisse, und dies bedeutet dann die institutionelle Integration des regionalen Mittelstands in die regionalen Entwicklungsprozesse durch das Genehmigungs- und Kontrollprocedere für die Forschungsprojekte. Für den Transfer sieht die Civitatis drei Institutionen vor: den Areopag, die Apella und die Agora.

 

Civitatis:

§ 16 Areopag

(1) Ein Areopag ist der Senat der kommunalen Leistungsträger aus Wirtschaft und Wissenschaft in der Kommune, der Region, der Union und den Vereinten Unionen.

(2) Die Mitwirkung als Senator im Areopag steht Jedermann offen, der sich dazu verpflichtet, für die Dauer eines Jahres seinen Pflichten nachzukommen. Die Senatoren sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf angemessene Arbeitsbedingungen und eine angemessene Aufwandsentschädigung. Über die Ausstattung der Arbeitsbedingungen und der Aufwandsentschädigung entscheidet das Frauenparlament. Die Aufwandsentschädigung gilt als angemessen, wenn sie für eine abendliche Sitzung 10 % des Monatssatzes der kommunalen Sozialhilfe beträgt.

(3) Der Areopag und die Senatoren haben die analoge rechtliche Stellung wie das Kommunalparlament und die Parlamentarier.

(4) Ein Areopag hat mindestens 21 Mitglieder und entscheidet mit mindestens 21 Anwesenden in öffentlichen Sitzungen. Seine Mitglieder dürfen weder in der Legislative, Investigative, Exekutive, Judikative, Imperative noch in einem Kommunal- bzw. Nationalrat oder dem Frauenparlament tätig sein.

(5) Zu den primären Aufgaben des Areopags und seiner Senatoren gehören:

(i)                     Beratung von Existenzgründern bei der Ausarbeitung ihrer Unternehmenspläne

(ii)                  Testierung von Unternehmensplänen für Unternehmensgründungen und –sanierungen

(iii)                Beschaffung von Wagniskapital

(iv)                 Förderung der kommunalen, mittelständischen Wirtschaft

(v)                    Gesetzesinitiativen

(6) Die Mitglieder des Areopags geben sich eine Geschäftsordnung im Rahmen der Areopagordnung der Vereinten Unionen.

(7) Der Areopag hat mit drei Viertel seiner Stimmen ein Vetorecht gegenüber jedem vom Parlament beabsichtigten Gesetzes- und Verordnungsvorhabens. Übt er sein Vetorecht aus, hat ein Bürgerentscheid über das Gesetz oder die Verordnung zu befinden.

§ 94 Apellas

Eine Apella ist eine Phalanx aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung für die Förderung eines Produkts oder einer Branche in einer Kommune oder Region. Produkt oder Branche basieren auf vorhandenen oder zukünftigen kommunalen oder regionalen Ressourcen. Areopag und Parlament beschließen gemeinsam über die Einrichtung von Apellas. Die Rechtsform einer Apella ist die eines nicht eingetragenen Vereins, wenn die einrichtenden Areopage und Parlamente nichts anderes bestimmen.

 

Nachhaltigkeitsgesetz:

§ 12 (3) Agora: Internetforum der Bürgerinitiative prosperRegio und ihrer regionalen und kommunalen Areopage und Apellas, virtueller Marktplatz für Ressourcen und Produkte der Apellas zur Förderung von Forschung und Entwicklung, der Beschaffung von Ressourcen wie qualifizierter Mitarbeiter, Kapital, Maschinen und Anlagen und gemeinsamer Absatzförderung durch Messen und Absatzorganisationen.

 

Megatransfer

Durch die vorstehend beschriebenen Institutionen der Symposien, Areopage, Apellas und Agoras wird der Transfer innerhalb jedes der Bereiche Bildung, Ausbildung, Forschung und Entwicklung unterstützt. Es scheint jedoch angebracht, auch den Transfer zwischen diesen Bereichen und interdisziplinär zwischen den Wissensgebieten zu institutionalisieren und darüber hinaus auch Technik und gesellschaftliche Organisation des Transfers selbst einer fortlaufenden Überprüfung zu unterziehen.

 

Symposium Transfer

-          Struktur und Organisation virtueller und realer Symposien in der Bildung

-          Struktur und Organisation virtueller und realer Symposien in der Ausbildung

-          Struktur und Organisation für den Megatransfer

 

anmeldung@bafet.de

Die Mitarbeit in Arbeitskreis Transfer ist ehrenamtlich und steht Jedermann offen.

 

 

kontakt@prosperRegio.org

 

 

Links:

www.prosperRegio.orgwww.prosperRegio.netwww.prosperRegio.de

www.nachhaltigkeitsgesetz.orgwww.nachhaltigkeitsgesetz.netwww.civitatis.de

 

 

Verantwortlich für den Inhalt: Gerald Engelhardt – gerald.engelhardt@prrosperRegio.org