Projekt Bafet: Transfer
Bildung – Ausbildung
– Forschung – Entwicklung -
Transfer
Eine Initiative der Bürgerinitiative
prosperRegio auf der Basis
des Nachhaltigkeitsgesetzes und der Civitatis
Transfer in
der Bildung
Grundschule
Menschen
machen Erfahrungen, manches bewährt sich, manches nicht. Menschen forschen und
gewinnen Erkenntnisse, manches ist nützlich, anderes nicht. Seit Einführung der
allgemeinen Schulpflicht vor zwei, drei Jahrhunderten bis vor etwa 50 Jahren
war alles noch einigermaßen überschaulich. Die Kinder sollen für das Leben
lernen: lesen, schreiben, rechnen, Erdkunde, Geschichte, Religion, tüchtig
turnen. Mit der explosionsartigen Vermehrung des Wissens sollen nun die Kinder
auch daran teilhaben. Das ist vielleicht gut gemeint, praktikabel ist es nicht,
weil unmöglich. Die Lehrpläne wurden mit immer neuen Fächern und Lehrinhalten
vollgestopft. Das Ergebnis ist nun, dass dadurch der ursprüngliche und notwendige
Schulauftrag, nämlich die Vermittlung der tatsächlich notwendigen elementaren
Kulturtechniken aus den Augen verloren wurde. Wenn durchschnittlich begabte
Schüler nach Abschluss ihrer Schule nicht richtig lesen, schreiben und rechnen
können, haben die dafür zuständigen Kultusbürokraten, jeder ganz persönlich,
große Schuld auf sich geladen, denn sie gefährden mit ihrer Inkompetenz nicht
nur die Zukunftsfähigkeit der Absolventen sondern auch die unsere Gesellschaft.
Der Bildungsauftrag der Schule, der obligatorischen Grundschule mit den beiden
Stufen Grund- und Hauptschule und den überschaubaren Fächerkanons Lesen,
Schreiben, Rechnen, Kreativität und danach Wirtschaft, Politik, Weltkunde und
Ethik ist zumindest für den ersten Teil weitgehend gleich geblieben: Sicher
lesen, schreiben und rechnen lernen. Doch auch dabei müssen schon neue
Erfahrungen und Erkenntnisse einfließen: Schreiben mit der Hand und auf der
Tastatur, rechnen im Kopf und auf dem Taschenrechner, lesen, auch um zu lernen,
lesen als Grundlage für das individuelle Lernen an Lernlabors, an Lernrechnern.
Neu für die Grundstufe ist das Fach Kreativität, das nicht auf die
gesellschaftliche Relevanz wie beim schreiben, lesen und rechnen zielt, Thema
nützliche Arbeitskräfte, sondern alleine auf die Entwicklung der Individualität
jedes Einzelnen. Neu gefasst sind die vier Fächer der Hauptstufe. Wie schon das
Fach Kreativität in der Grundstufe zielen diese vier Fächer Wirtschaft,
Politik, Weltkunde und Ethik gleichfalls primär auf die Ausbildung kritischer,
selbstbewusster Individuen, die alleine Basis für vitale und nachhaltige
Demokratien sein können.
Lehrinhalte,
Didaktik und vermutlich auch der Kanon selbst wird sich permanent verändern,
anpassen müssen an die sich permanente verändernden und erweiternden
Erkenntnisse und Erfahrungen. Diese Erkenntnisse und Erfahrungen entstehen an
den Schulen selbst durch die Lehrer, durch interessierte Erwachsene im
Rückblick auf ihre Schulzeit und dem Vergleich mit ihrer sozialen Gegenwart,
durch wissenschaftliche Erkenntnisse und schließlich durch die
gesellschaftlichen Verhältnisse. Das Ziel des Transfers in der Bildung soll,
muss es sein, die Aus- und Weiterbildung des Lehrpersonals an den Lehrer
ausbildenden Hochschulen, die der Lehrer selbst, die Lehrpläne und die
Prüfungsbedingungen für die Schüler sowie die didaktische Ausgestaltung der
Schulen den zeitgemäßen Erfordernissen und Erkenntnissen anzupassen. Daraus
ergibt sich freilich schon die Schwierigkeit, denn wer trifft die Beurteilungen
und Entscheidungen. Gesicherte Erkenntnis ist zunächst nur, dass die
herkömmliche Kultusbürokratie unbedingt von solchen Entscheidungen fern
gehalten werden muss, da sie der demokratischen Exekutive zuzurechnen ist und
daher nur auszuführen hat. Gesichert ist auch die Erkenntnis, dass diese
Entscheidungen im gesellschaftlichen und mehrheitlichen Konsens getroffen
werden müssen, wie es aufgeklärten Demokratien an- und zusteht. Zur
Entscheidungsfindung muss zunächst Transparenz hergestellt werden, permanente
Transparenz und permanenter Meinungsaustausch. Nichts anderes bietet sich
hierzu besser an als die Einrichtung eines virtuellen Symposiums Grundschule in Form einer Internetseite mit Foren, auf
der alle Beiträge unzensiert zur Diskussion gestellt werden können. Eingerichtet,
finanziert und moderiert werden sollten diese virtuellen Symposien von den
regionalen Hochschulen, die sich der Ausbildung von Lehrkräften widmen und
ergänzt werden sollen sie durch reale Symposien zur Vorbereitung und
Ausarbeitung von Beschlussvorlagen. Die Beschlussfassung aber sollte den in der
Civitatis
hierfür vorgesehen
demokratischen legislativen Gremien vorbehalten sein: den Parlamenten,
Areopagen, Nationalräten und dem Frauen- und dem Jugendparlament.
Vorschule
Psychologie
als wissenschaftliche Disziplin ist gerade an die hundert Jahre alt, sie
kämpfte lange Zeit um ihre Anerkennung als solche und um ihre Reputation.
Hirnforschung, Neurologie, Kognitionspsychologie, Kognitionswissenschaft sind
noch viel jünger, die Entwicklung des Kindes, seine Lernfähigkeit und
Typenbildung sind Forschungsgegenstände geworden, deren faszinierende
Erkenntnisse Veranlassung sind, der bisher alleine obligatorischen Schule
wenigstens eine nicht obligatorische Vorschule mit den Stufen Kinderkrippe,
Kindergarten und Vorschule voranzustellen. Es ist dies auch eine gemeine
soziale Forderung zur Förderung der Chancengerechtigkeit. Zur Förderung des
Transfers wird die Einrichtung des Symposiums
Vorschule vorgeschlagen.
Mittelschule
In
der Grundschule mit ihren Stufen Grund- und Hauptstufe wird das Allgemeinwissen
vermittelt, das notwendig ist, um sich selbstbewusst und selbstbestimmt in der
Gesellschaft bewegen zu können und um erfolgreich eine Berufsausbildung in
einem Anlern- und Lehrberuf aufnehmen zu können. Die Mittelschule mit den
Stufen Mittelschule und Gymnasium sollen das Allgemein- und Fachwissen
vermitteln, das für den erfolgreichen Besuch einer Hochschule zur Ausbildung in
einem freiberuflichen oder selbständigen Beruf (Mittelschule) bzw. einer
Universität zur Ausbildung für wissenschaftliche Tätigkeiten (Gymnasium)
erforderlich ist. Dabei muss nun der exponentiellen Vermehrung des Wissens in
den letzten Jahrzehnten Rechnung getragen werden.
Die
Gegenwart gebiert permanent neue berufliche Tätigkeiten, die neue, oft
zusätzliche und sich stark verändernde Berufsbilder erforderlich machen. Die
Mittelstufe als Vorstufe der Hochschulen muss sich darauf ebenso durch
fortlaufende Spezialisierung und Anpassung einstellen wie die Hochschule
selbst. Wenn die Hochschulen zügig in praxisnahen Berufsbildern ausbilden
sollen, die unmittelbar nach Abschluss zur Existenzsicherung ausübbar sein
sollen, dann muss die Mittelstufe hierfür in den Grundlagen ausbilden. Die
Hochschulen müssen also ihre Anforderungsprofile selbst definieren können, um
durch Wettbewerb untereinander den zeitgemäßen Erfordernissen entsprechen zu
können. Gleiches gilt für die Universitäten, die dann nicht mehr in den
gehobenen Berufen ausüben sondern nur die Eliten der Forscher in
wissenschaftlichen Disziplinen ausbilden sollen.
Der
Transfer reduziert sich für Mittelschulen damit auf die Anforderungsprofile der
Hochschulen und Universitäten, die dann auch durch deren akademische
Selbstverwaltungen definiert werden sollen.
Transfer in
der Ausbildung
Anlernberufe
sind solche, deren Erlernen nur wenige Tage oder Wochen dauert und die keine
besonderen Anforderungen an Vorbildung, Eignung und Fähigkeiten stellen. Jede
Organisation soll daher selbst die Anforderungen definieren können. Sie soll
aber eine solche Ausbildung auch schriftlich dokumentieren, weil die Würde der
Ausgebildeten dies verlangt. Transferorganisationen sind hierfür nicht
erforderlich.
Lehrberufe
sind solche Berufe, für deren Erlernen ein erfolgreicher Grundschulabschluss
Voraussetzung ist, für die ein Lehrvertrag mit einem Meisterbetrieb
abgeschlossen und deren erfolgreicher Ausbildungsabschluss durch Ablegen einer
Gesellenprüfung dokumentiert wird. Daraus ergibt sich, dass die Arbeit gebenden
Organisation die qualitativen und quantitativen Vorgaben für die
Berufsausbildung in den Lehrberufen machen müssen, d.h., die privaten und
öffentlich-rechtlichen Unternehmen und Einrichtungen (im weiteren Text als
Organisationen bezeichnet) müssen mitwirken können an der Ermittlung und
Publizierung des gegenwärtigen quantitativen Bedarfs für die unterschiedlichen
Berufsbilder, an den zukünftigen Prognosen und an den qualitativen Vorgaben für
die Zulassungsbedingungen, den Definitionen der erforderlichen Eignungen,
Leistungen und Fähigkeiten, den Ausbildungsinhalten und Prüfungskonditionen für
die Lehrlings- und Meisterausbildung sowie für die Meisterbetrieb und
Meisterschulen. Dabei machen es die höchst unterschiedlichen kommunalen und
regionalen Wirtschaftstrukturen mit ihren vielfältig differierenden
Anforderungen und die raschen Wechsel in neuen Berufen und Tätigkeiten
erforderlich, dass die Organisationen auf kommunaler und regionaler Ebene,
vertreten durch ihre Personalabteilungen, gemeinsam die quantitativen und
qualitativen Anforderungen definieren. Jede Aktivität ist in ihrem Erfolg stets
von der Qualität und dem Engagement der Beteiligten abhängig. Es soll also
jeder Kommune und Region überlassen bleiben, ob sie die Personalleiter ihrer
Organisationen in Verbänden mit Zwangsmitgliedschaften organisiert oder in
offenen Symposien. Die Kommunen und Regionen sollen auch in den Berufsbildern
und Prüfungskonditionen miteinander konkurrieren, denn es ist nicht einzusehen,
warum ein Metzger- oder Maurergeselle europa- oder gar weltweit das gleiche
können muss. So kann es in einer Kommune durchaus erwünscht sein, wenn ein
Maurer auch Fliesen verlegen, Steine setzen, Wände verputzen, Estrich legen und
Kanalrohre verlegen kann, während andere Kommunen spezialisiertere Ausbildungen
vorziehen. Sinnvoll und praktikabel wird es sein, wenn die Personalleiter auf
regionaler Ebene ihre Bedarfe in Symposien publizieren und diskutieren und die
sich daraus entwickelnden Berufsbilder in einem unionalen Berufsregisteramt,
auch in ihren konkurrierenden Ausprägungen, für die Berufswahl und die
Berufsausbildung als Leitlinien zur Verfügung stehen.
Studierberufe
sind solche wie Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Unternehmensberater,
Projektleiter, Betriebs- und Volkswirte, Psychologen, Soziologen, Musiker,
Maler, Bildhauer usw., Berufe mit geschützten Berufsbezeichnungen und der damit
verbundenen Befähigung für eine selbständige, freiberufliche Tätigkeit. Viele
dieser Berufe sind von gesellschaftlicher und politischer Relevanz, in der Civitatis sind manche von ihnen
deshalb in Zwangsverbänden organisiert, die Vorschlagsrecht für
verfassungsrechtliche Positionen haben. So haben die Anwaltsverbände auf den
Ebenen der Kommunen, der Regionen, der Unionen und der Vereinten Unionen das
Vorschlagsrecht für Richter, Bürger- und Staatsanwälte und Pflichtverteidiger;
Architekten und Ingenieure nehmen, temporär verpflichtet, die Aufgaben der
Bauämter und Straßenbauverwaltungen war und Unternehmensberater können durch
die Investigative zur Amtskontrolle verpflichtet werden. Die Zwangsverbände
sind zur Verabschiedung von Verbandsstatuten und Ehrenordnungen verpflichtet,
die von den demokratischen Gremien (Parlament, Areopag, Nationalrat, Frauen-
und Jugendparlament) genehmigt werden müssen und die Gesetzescharakter haben.
Damit sollen negative Folgen wie Zunftbildungen vermieden werden. Da sich nun
die Tätigkeiten der Absolventen von Studierberufen keineswegs nur auf die
Kommunal- und Regionalbereiche erstrecken, sollten die Hochschulen jeder Union
ein gemeinsames Symposium für die Entwicklung und Pflege der Berufsbilder und
Prüfungskonditionen der Studierberufe unterhalten. Dies empfiehlt sich auch im
Hinblick auf den Wettbewerb der Regionen und Unionen.
Transfer in
der Forschung
Dem
Projekt Bafet: Forschung folgend ist
hierunter die auf der Ebene der Unionen in den Primaruniversitäten und deren
Forschungsinstituten und auf der Ebene der Vereinten Unionen in den
Internationalen Universitäten und deren Forschungsinstituten betriebene
Grundlagenforschung zu verstehen. Der Transfer ist gegeben durch die
transparente und permanente Publizierung aller Forschungsprojekte,
Zwischenberichte und Ergebnisse im Internet.
Transfer in
der Entwicklung
Dem
Projekt Bafet: Entwicklung folgend
ist hierunter vor allem zu verstehen die Entwicklung alternativer
Hochtechnologie, nämlich die genial einfacher und preiswerter Produktionsmittel
für Dinge des täglichen Bedarfs zum Export in Entwicklungsländer, darüber
hinaus freilich auch die an den regionalen Universitäten betriebene
Zweckforschung und deren Transformation in verkaufsfähige Produkte. Die an den
regionalen Universitäten betriebene Zweckforschung hat dadurch ganz konkrete
Aufgaben und Ziele, nämlich im Wettbewerb mit den Universitäten andere Regionen
die eigenen und, gemäß dem Mittelstandsparadigma, ausschließlich die
mittelständischen Unternehmer und Unternehmen in den Kommunen der eigenen
Region mit neuen, innovativen, nützlichen Produkten und Verfahren zu versorgen,
die geeignet sind, die Prosperität zu Region zu fördern. Dies bedeutet einmal
den prinzipiellen Ausschluss aller Publikums-Aktiengesellschaften bzw. nicht
inhabergeführten Unternehmen und solcher Unternehmen, die nicht Sitz und
Willensbildung in der Region haben, vom Bezug von Forschungsmittel gleich
welcher Art und von der Nutzung der regionalen Forschungseinrichtungen und der
dort erzielten Ergebnisse, und dies bedeutet dann die institutionelle
Integration des regionalen Mittelstands in die regionalen Entwicklungsprozesse
durch das Genehmigungs- und Kontrollprocedere für die Forschungsprojekte. Für
den Transfer sieht die Civitatis drei Institutionen vor: den Areopag, die
Apella und die Agora.
(1) Ein Areopag ist der Senat der kommunalen Leistungsträger aus Wirtschaft und Wissenschaft in der Kommune, der Region, der Union und den Vereinten Unionen.
(2) Die Mitwirkung als Senator im Areopag steht Jedermann offen, der sich dazu verpflichtet, für die Dauer eines Jahres seinen Pflichten nachzukommen. Die Senatoren sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf angemessene Arbeitsbedingungen und eine angemessene Aufwandsentschädigung. Über die Ausstattung der Arbeitsbedingungen und der Aufwandsentschädigung entscheidet das Frauenparlament. Die Aufwandsentschädigung gilt als angemessen, wenn sie für eine abendliche Sitzung 10 % des Monatssatzes der kommunalen Sozialhilfe beträgt.
(3) Der Areopag und die Senatoren haben die analoge rechtliche Stellung wie das Kommunalparlament und die Parlamentarier.
(4) Ein Areopag hat mindestens 21 Mitglieder und entscheidet mit mindestens 21 Anwesenden in öffentlichen Sitzungen. Seine Mitglieder dürfen weder in der Legislative, Investigative, Exekutive, Judikative, Imperative noch in einem Kommunal- bzw. Nationalrat oder dem Frauenparlament tätig sein.
(5) Zu den primären Aufgaben des Areopags und seiner Senatoren gehören:
(i) Beratung von Existenzgründern bei der Ausarbeitung ihrer Unternehmenspläne
(ii) Testierung von Unternehmensplänen für Unternehmensgründungen und –sanierungen
(iii) Beschaffung von Wagniskapital
(iv) Förderung der kommunalen, mittelständischen Wirtschaft
(v) Gesetzesinitiativen
(6) Die Mitglieder des Areopags geben sich eine Geschäftsordnung im Rahmen der Areopagordnung der Vereinten Unionen.
(7) Der Areopag hat mit drei Viertel seiner Stimmen ein Vetorecht gegenüber jedem vom Parlament beabsichtigten Gesetzes- und Verordnungsvorhabens. Übt er sein Vetorecht aus, hat ein Bürgerentscheid über das Gesetz oder die Verordnung zu befinden.
Eine Apella ist eine Phalanx aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung für die Förderung eines Produkts oder einer Branche in einer Kommune oder Region. Produkt oder Branche basieren auf vorhandenen oder zukünftigen kommunalen oder regionalen Ressourcen. Areopag und Parlament beschließen gemeinsam über die Einrichtung von Apellas. Die Rechtsform einer Apella ist die eines nicht eingetragenen Vereins, wenn die einrichtenden Areopage und Parlamente nichts anderes bestimmen.
§ 12 (3) Agora: Internetforum der Bürgerinitiative prosperRegio und ihrer regionalen und kommunalen Areopage und Apellas, virtueller Marktplatz für Ressourcen und Produkte der Apellas zur Förderung von Forschung und Entwicklung, der Beschaffung von Ressourcen wie qualifizierter Mitarbeiter, Kapital, Maschinen und Anlagen und gemeinsamer Absatzförderung durch Messen und Absatzorganisationen.
Durch die vorstehend beschriebenen
Institutionen der Symposien, Areopage, Apellas und Agoras wird der Transfer
innerhalb jedes der Bereiche Bildung, Ausbildung, Forschung und Entwicklung
unterstützt. Es scheint jedoch angebracht, auch den Transfer zwischen diesen
Bereichen und interdisziplinär zwischen den Wissensgebieten zu
institutionalisieren und darüber hinaus auch Technik und gesellschaftliche
Organisation des Transfers selbst einer fortlaufenden Überprüfung zu
unterziehen.
Symposium Transfer
-
Struktur
und Organisation virtueller und realer Symposien in der Bildung
-
Struktur
und Organisation virtueller und realer Symposien in der Ausbildung
-
Struktur
und Organisation für den Megatransfer
Die Mitarbeit in Arbeitskreis Transfer ist ehrenamtlich und
steht Jedermann offen.
Links:
www.prosperRegio.org
– www.prosperRegio.net – www.prosperRegio.de
www.nachhaltigkeitsgesetz.org
– www.nachhaltigkeitsgesetz.net
– www.civitatis.de
Verantwortlich
für den Inhalt: Gerald Engelhardt – gerald.engelhardt@prrosperRegio.org